Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe – So funktioniert es!

Wir erklären einfach und kompakt die Förderhöhen bis zu 70 %, die verschiedenen Boni sowie den korrekten Ablauf der Antragstellung. Plus: So sichern Sie sich zusätzliche 50 % Zuschuss für die professionelle Energieberatung und Fachplanung.

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Sie planen den Umstieg auf eine Wärmepumpe? Als Energieberater bei energielot begleiten wir Sie bei der Auslegung und Planung Ihres neuen Heizsystems. Eine der wichtigsten Fragen unserer Kunden lautet meist: „Wie viel Geld gibt es eigentlich vom Staat?“

Seit 2024 ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die zentrale Anlaufstelle für die Heizungsförderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Hier erkläre ich Ihnen einfach und übersichtlich, wie Sie den Zuschuss KfW 458 optimal nutzen.

1. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen. Die maximale Fördersumme ist für ein Einfamilienhaus auf 30.000 Euro förderfähige Gesamtkosten gedeckelt.

Die Bausteine im Überblick:

  • Grundförderung (30 %): Diese erhalten alle privaten Eigentümer für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Diesen Bonus gibt es für den frühzeitigen Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen. Voraussetzung: Sie bewohnen die Immobilie selbst.

  • Einkommens-Bonus (30 %): Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, erhalten Sie diesen Bonus zusätzlich. Voraussetzung: Nur für selbstnutzende Eigentümer.

  • Effizienz-Bonus (5 %): Diesen Bonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290) verwenden.

Wichtig: Die Boni sind kombinierbar, jedoch ist der Gesamtzuschuss auf maximal 70 % gedeckelt. Das bedeutet bei den maximal anrechenbaren Kosten von 30.000 Euro einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.

2. Zusätzliche Förderung: Energieberatung & Fachplanung

Ein oft unterschätzter Vorteil: Die Kosten für einen Energieeffizienz-Experten sind zusätzlich förderfähig. Das bedeutet, dass die Ausgaben für die qualifizierte Planung und Baubegleitung das 30.000-Euro-Budget für die Wärmepumpe nicht belasten.

  • Förderquote: Die KfW übernimmt 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

  • Separater Deckel: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können hierfür bis zu 5.000 Euro an förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr angesetzt werden (bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, max. 20.000 Euro gesamt).

  • Ihr Vorteil: Sie erhalten somit nicht nur eine fachgerechte Auslegung, die Ihre Stromkosten senkt, sondern bekommen die Hälfte der Beratungskosten direkt vom Staat zurückerstattet.

3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit die KfW den Zuschuss bewilligt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  1. Gebäudezustand: Es muss sich um ein bestehendes Gebäude handeln, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt.

  2. Technik: Die Wärmepumpe muss auf der offiziellen Liste der förderfähigen Geräte stehen und eine bestimmte Jahresarbeitszahl (Effizienz) erreichen.

  3. Fachplanung: Ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.

  4. Eigentumsverhältnis: Den Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten ausschließlich Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen (Erstwohnsitz).

4. Der Ablauf: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Die Reihenfolge der Schritte ist entscheidend. Wer zuerst baut und dann fragt, geht leer aus!

Schritt 1: Planung & Fachunternehmen

Lassen Sie sich beraten und holen Sie sich ein Angebot von einem Heizungsbaubetrieb ein. In dieser Phase erstellen wir bereits die Konzepte für die optimale Auslegung.

Schritt 2: Vertrag mit „auflösender Bedingung“

Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab. Wichtig: Dieser Vertrag muss eine Klausel enthalten, dass er nur in Kraft tritt, wenn die KfW die Förderung zusagt.

Schritt 3: Die BzA (Bestätigung zum Antrag)

Wir als Energieberater erstellen die elektronische „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese ID ist zwingend erforderlich.

Schritt 4: Antragstellung im Portal „Meine KfW“

Registrieren Sie sich im Portal der KfW und stellen Sie den Antrag unter Angabe der BzA-ID. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden!

Schritt 5: Zusage & Umsetzung

Nach der Zusage kann der Einbau beginnen. Sie haben 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Schritt 6: Nachweise & Auszahlung

Nach Abschluss erstellen wir die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Nach Hochladen der Rechnungen erhalten Sie Ihren Zuschuss.

Fazit: Beratung ist der Schlüssel

Die Heizungsförderung ist so attraktiv wie nie zuvor, aber die formale Abwicklung erfordert Genauigkeit. Besonders die separate Förderung der Fachplanung zeigt: Der Gesetzgeber möchte, dass Experten sicherstellen, dass die Technik effizient läuft.

Haben Sie Fragen zur Planung oder Auslegung? Wir von energielot unterstützen Sie gerne dabei, das Maximum aus Ihrem Projekt herauszuholen.

Disclaimer: Dies ist eine vereinfachte Zusammenfassung der KfW-Förderung 458. Förderbedingungen und Sätze können sich ändern. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Merkblätter der KfW selbst. Für detaillierte Informationen, aktuelle Listen förderfähiger Geräte und die vollständigen Richtlinien besuchen Sie bitte direkt die Website der KfW unter: www.kfw.de/458